Honorar und Kostennote

  • Kosten

    Die Kosten für ein Hypnosecoaching in meiner Praxis werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

  • Übernahme

    Bei Privatversicherten bitte ich die Kostenübernahme eigenständig vor der ersten Sitzung zu klären.

  • Bezahlung

    Die Bezahlung des Honorars erfolgt in bar, nach der Sitzung. Sie erhalten eine Rechnung.

Honorar:

Meine Abrechnung der Kosten ist transparent, ehrlich und fair! Es schützt Sie als Klienten vor unnötigen Zeitdruck während der Behandlung und beweist meine Seriosität. Es werden keine Sitzungen in die Länge gezogen, oder gar Folgesitzungen vereinbart, die unnötig sind. Meine Arbeit lebt von höchster Effizienz und Nachhaltigkeit.
Da ich meine Zeit und Energie ausschließlich zu Ihrem Wohle verwenden möchte, umgehe ich durch die Barzahlung einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand.

Vorteile einer Selbstzahlung:

Eine Selbstzahlung ist diskret, dass heißt Ihr Hypnosecoaching wird nicht bei einer Krankenkasse aktenkundig gemacht. Gegenüber Dritte wie Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden ist die Behandlung anonym. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie in der Regel sehr schnell ein Hypnosecoaching in meiner Praxis vereinbaren können.

Sozialtarif:

Nach Vorlage eines gültigen Dokuments (z.B. Bescheid vom Jobcenter), erhalten Sie einen Nachlass auf meine Behandlungen, sprechen Sie mit mir, wir finden eine individuelle Lösung.

Der Sozialtarif gilt nicht für Rauchstopp und Gewichtsreduktion.

  • Erstsitzung / Hypnose
  • ca. 2-3 Stunden
  • 290.- € pauschal
  • Folgesitzung / Hypnose
  • 1 Stunde
  • 120.- € pauschal
  • Sozialtarif / Hypnose
  • auf Anfrage

wichtiger Hinweis

  • Als seriöser Hypnosecoach mache ich keine Heilversprechungen und diagnostiziere auch keine Krankheiten.
  • Als Hypnosecoach aktiviere ich mit meinen Methoden und meinem Wissen die Selbsterkennungs- und Selbstheilungskräfte des Klienten.
  • Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Therapiemethode nicht den Besuch beim Arzt noch dessen diagnostische Tätigkeit oder Behandlung ersetzen soll und kann.
  • Dies gilt ebenfalls für die Einnahme oder das Absetzen von Medikamenten oder Therapien die Ihnen vom Arzt verschrieben und empfohlen wurden. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arzt.